Kindeswohl

Kinderrechte im Sport
Übenommen aus den Qualitätskriterien für die Zertifizierung als Qualifizierte Schwimmschule in Hessen

- Das Recht auf Spaß und Spiel
- Das Recht auf ein gesundes Umfeld
- Das Recht mit Anstand behandelt zu werden
- Das Recht auf eine geschützte Intimsphäre
- Das Recht auf einen Unterricht ohne Zwang
- Das Recht, seine Sportdisziplin in einem absolut sicheren Umfeld auszuüben
- Das Recht von kompetenten, dafür ausgebildeten Personen betreut, unterrichtet und trainiert zu werden
- Das Recht auf ein eigenes Lern- und Leistungstempo
- Das Recht gesunden Sport zu betreiben – sicher und ohne Anwendung von Medikamenten oder Drogen

 

Für den DSW heißt dies:

Was für den Breitensport gilt, sollte auch im Leistungssport Berücksichtigung finden. Der DSW bietet beides und so ist nur logisch, dass wir uns die Rechte der Kinder bewusst machen müssen. Auch wenn die Umsetzbarkeit in einigen Punkten unmöglich erscheint und in einzelnen Fällen auch ist (Freie Wahl einer Trainingsgruppe bei alters oder leistungsgebundenen Kriterien/ Teilnahme an Wettkämpfen, die Qualifikationen erfordern…), sollte doch die Idee, die dahinter steckt transportiert werden. Sie soll anregen einmal genauer hinzuschauen und Eingefahrenes zu überdenken oder zumindest dazu anregen im Gespräch mit den Kindern und Jugendlichen diese Knackpunkte zu besprechen.
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Kinderrechte


 


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